Was Sie über alkoholhaltige Arzneimittel wissen sollten
Apotheke vor Ort kennt die Alternativen.
Antiseptische Mundspüllösungen, flüssige Präparate gegen Magen- und Darmbeschwerden, homöopathische Tropfen. Seit jeher wird Alkohol, hier Ethanol (Ethylalkohol), zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet. So wird Ethanol als Auszugsmittel verwendet, um wertvolle Wirkstoffe aus Kräutern oder Pflanzenteilen zu extrahieren. Während in Tropfen oder Tinkturen Restalkohol enthalten sein könnte, ist er in Tabletten oder Dragees praktisch nicht mehr enthalten. Doch es gibt Menschen, für die selbst minimale Alkoholmengen problematisch sind. Grund zur Sorge besteht für diese Patientengruppen allerdings nicht. Auch sie können mit passenden Arzneien versorgt werden, beruhigt die Apothekerkammer Niedersachsen. In der Apotheke vor Ort kann immer eine alkoholfreie Alternative ermittelt und die Therapie auf diese Weise sichergestellt werden.
Ethanol – ein natürlicher Bestandteil
In der pharmazeutischen Herstellung wird Ethanol unter anderem als Lösungsmittel oder Extraktionsmittel, als Hilfsstoff oder Konservierungsmittel eingesetzt. Für bestimmte Phytopharmaka werden zum Beispiel pflanzliche Bestandteile in Alkohol eingelegt und anschließend filtriert. Durch die gut erprobten Standardverfahren werden möglichst hohe Wirkstoffmengen extrahiert. Was viele nicht wissen: Über die Ernährung kann mehr Ethanol aufgenommen werden als durch die Medikamenteneinnahme. Denn Alkohol kommt überall dort vor, wo nasse, zucker- oder stärkehaltige Substanzen durch Hefezellen vergoren werden. Das gilt für Fruchtsäfte wie Apfelsaft ebenso wie für Kefir, Roggenbrot oder Sauerkraut.
Kein Tropfen Alkohol!
Für trockene Alkoholiker ist Alkohol tabu. Kinder, Schwangere und Stillende, Epileptiker und Betroffene mit einer Leber- oder Hirnerkrankung sollten ebenfalls Alkohol meiden. Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt diesen Patienten,sich zu ihren Arzneimitteln, insbesondere in der Selbstmedikation, sicherheitshalber vom Apotheker beraten lassen. Er kann alternative Darreichungsformen oder Präparate ermitteln, die kein Ethanol enthalten. Das gilt auch bei einem verordneten Medikament: In diesem Fall bespricht sich der Arzneimittelexperte mit dem Arzt.
Warnhinweise nicht überlesen
Wer sich zu Hause nicht mehr sicher ist, ob in dem Medikament Ethanol enthalten ist, sollte vor der Einnahme auf mögliche Warnhinweise achten. Gemäß Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV) müssen alle flüssigen Zubereitungen zur oralen Einnahme, deren Ethanolgehalt in der maximalen Einzelgabe gemäß Dosierungsanleitung mindestens 0,05 Gramm beträgt, mit einem entsprechenden und gut sichtbaren Hinweis ausgestattet werden. Patienten, die auf Alkohol achten müssen oder möchten, sollten diese Hinweise ernst nehmen und im Zweifel auf eine andere, alkoholfreie Medikation ausweichen. In bestimmten Fällen kann der Ethanolgehalt von Tropfen durch die Gabe in heißem Wasser reduziert werden.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
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