Apotheke vor Ort ist wichtige Anlaufstelle für Impfwillige

Seit Ende Dezember 2020 sind die Impfungen gegen das Corona-Virus in vollem Gange. Auch wenn bereits eine hohe Impfquote erreicht worden ist, haben viele Impfberechtigte das Angebot aus verschiedenen Gründen bisher nicht angenommen. Zu groß sind oft die häufig durch Fehlinformationen verursachten Vorurteile gegen eine Impfung. Unter anderem geht bei vielen Impfberechtigten die Angst um, durch eine Corona- Impfung erst recht an Corona zu erkranken. „Diese Gefahr besteht keinesfalls“, bestätigt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, „da lediglich die Baupläne für Virusteile und nicht der Virus an sich an den Körper weitergegeben werden.“

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Impfstoffe?

 Allgemein gesprochen gibt es zwei verschiedene Arten von Impfstoffen, zum einen mRNA Impfstoffe, wie zum Beispiel die Impfstoffe von Moderna oder Biontech und zum anderen Vektorimpfstoffe. Das mRNA ist eine Art Botenmolekül. Dieses Molekül trägt einen kleinen Teil des Coronavirus, sozusagen die Bauanleitung für das sogenannte Spike-Protein mit sich. Dieses Protein wird vom Corona-Virus genutzt, um sich an gesunde Zellen anzudocken, diese zu befallen und mit dem Virus zu infizieren. Mithilfe der mRNA Bauanleitung stellt der Körper genau dieses Spikeprotein her. Durch die Verabreichung des Impfstoffes erkennt das Immunsystem das Protein als fremd, schlägt Alarm und bildet Antikörper. Anders als von manchen vermutet, kann die im Impfstoff enthaltene mRNA nicht in den Zellkern gelangen und sich somit nicht ins menschliche Erbgut einbauen. Das bedeutet also, dass die menschliche DNA davon nicht betroffen ist und somit auch nicht verändert wird.

So ähnlich funktionieren auch vektorbasierte Impfstoffe. Diese bestehen aus harmlosen, nicht krank-machenden Vektorviren. Diese wurden so verändert, dass sie in ihrem Erbgut den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein, das Spikeprotein, enthalten. Nach der Impfung dockt der Vektor an die Körperzelle an und lädt den Bauplan ab. Dieser wird in der Zelle gelesen, um anschließend das Zielprotein herstellen zu können. Das Immunsystem bekommt das so hergestellte Spikeprotein sozusagen zur Überprüfung gezeigt und stellt fest, dass es dieses nicht kennt. Danach beginnt es mit der Produktion von Antikörpern, so dass es schließlich in der Lage ist, eine Infektion mit SARS-CoV-2 abzuwehren.

Mit der Reaktion des Körpers auf den Impfstoff gehen auch die üblichen Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle oder Fieber einher. Der Apotheker oder die Apothekerin vor Ort empfehlen, in diesem Fall zu fiebersenkenden Schmerzmitteln zu greifen. Dies allerdings nur im akuten Fall. Zur Prophylaxe sind Ibuprofen und Co. nicht geeignet, da dies unter Umständen den Impfeffekt mindern könnte. Halten die Schmerzen auch nach der Einnahme an, empfiehlt es sich, einen Arzt zu konsultieren. Außerdem sind Sport und Alkohol bis zu zwei Tagen nach der Impfung ein absolutes Tabu. Dem Körper und dem Immunsystem sollten Zeit gegeben werden, die neuen Informationen zu verarbeiten. Daher lohnt es sich, sich 2 bis 3 Wochen nach der Impfung mit körperlicher Belastung und Alkoholgenuss noch etwas zurückzunehmen und auf den inneren Kompass zu hören.

 Ist der Impfstoff sicher?

 Um die Sicherheit der verschiedenen Impfstoffe gewährleisten zu können, werden diese in klinischen Studien auf Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit überprüft. Dies geschieht in drei Studienphasen. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden dabei sehr breit angelegt. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch, damit es möglichst zu keiner Gefährdung der geimpften Personen kommt. Daher finden auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit eines Impfstoffs nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

 

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