Guter Rat vermeidet unnötigen Rechtsstreit
Wie Verbraucher den passenden Anwalt finden
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Rechtsfragen sind heutzutage so komplex, dass es für immer mehr Verbraucher eine große Herausforderung ist, ihr „gutes Recht“ zu kennen und im Zweifelsfall durchzusetzen. Hierzu dienen nach den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als die hierzu ausschließlich berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Die zuständige Rechtsanwalts- kammer und der Anwaltssuchdienst helfen Ratsuchenden dabei, stets die passende Rechtsanwältin oder den passenden Rechtsanwalt für ihr Anliegen zu finden.
Einseitige Interessenvertreter des Mandanten
Rechtsanwälte handeln in enger Abstimmung mit ihren und für ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen oder deren Abwehr, um sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen zu schützen. Ihre Tätigkeit umfasst die einseitige außergerichtliche Beratung und Interessenvertetung der Mandanten sowie deren Vertretung vor Gerichten. Zugleich unterstützen sie in Gerichtsprozessen als unabhängige Organe der Rechtspflege Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung. Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgricht sowie in Familiensachen unterliegen dem sogenannten Anwaltszwang; das heißt, in derartigen Verfahren können die Mandanten nicht allein auftreten, sondern müssen zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Spezialisierung als Fachanwälte
Rechtsanwälte können, müssen aber nicht in jedem Rechtsgebiet tätig sein. Um die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung immer weiter zu verbessern und den Verbrauchern die Suche nach dem passenden juristischen Beistand zu vereinfachen, spezialisieren sich viele Rechtsanwälte. Der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, die oder der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Derzeit gibt es 24 verschiedene Fachanwaltschaften.
Haftung gegenüber Mandanten
Grundlage eines anwaltlichen Mandats ist regelmäßig ein Vertrag, der eine anwaltliche Dienstleistung zum Gegenstand hat. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der der ihm obliegenden Dienstleistung haftet der Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten wie jeder andere Dienstleister auch persönlich und unbeschränkt. Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher unter anderem der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht-versicherung, die in Haftungsfällen regelmäßig einzutreten hat und durch die sichergestellt werden soll, dass ein Geschädigter seinen Schadenersatzanspruch auch realisieren kann.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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