Kammerversammlung: Schulterschluss der Professionen zur Pandemiebewältigung

Hannover, 15.04.2021 – Gestern fand die Frühjahrssitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen statt. Auf der Agenda der Web-Konferenz standen neben dem Jahresbericht 2020 und Haushaltsangelegenheiten, der berufspolitische Austausch sowie Organisationsfragen der Apothekerversorgung Niedersachsen durch die geplante Einführung einer Delegiertenversammlung.

Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen

Bildunterschrift: Kammerpräsidentin: Apotheker sind Garant für eine verlässliche Versorgung
Bildnachweis: Apothekerkammer Niedersachsen

Bewährte Organisationsstrukturen

„Die Apothekerinnen und Apotheker stehen unverändert seit einem Jahr unter Hochdruck und müssen ein immenses und vor allem anspruchsvolles Arbeitspensum bewältigen“, hob Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, in ihrem Bericht hervor. Die Apotheker seien krisenfest, Meister in der Logistik und hätten das Vertrauen der Bevölkerung und der Politik, bekräftigte sie.

Die flächendeckende Testung der Bevölkerung werde als Schlüssel für die Rückkehr in die Normalität über eine kontrollierte Öffnungsstrategie gesehen, während parallel alle Kraft in die Covid-19-Schutzimpfungen als der Königsweg aus der Pandemie gelegt werde. Die Präsidentin begrüßte in diesem Zusammenhang den vom Landesapothekerverband Niedersachsen e. V. (LAV) initiierten Rahmenvertrag mit dem Land Niedersachsen über die Beauftragung der Apotheken zur Durchführung von Corona-Schnelltests in Apotheken. „Den i-Punkt auf diesen Erfolg setzte dann noch die Zusage durch unser Gesundheitsministerium, dass die testenden Apotheken mit ihren Teams in die priorisierte Impfgruppe aufrückten.“

Gemeinsame Verantwortung der Professionen

Die Impfung sei die tragende Säule der Strategie im Kampf gegen die Pandemie. Wenn es um die Versorgung der Arztpraxen mit Covid-19-Impfstoffen geht, sei der Berufsstand in einer seiner Kernkompetenzen gefragt, sagte Burs. Bei der Ausdehnung der Impfungen auf die Vertragsärzte seien die Apothekerinnen und Apotheker selbstverständliche Partner für die Ärzte – und zwar auf Augenhöhe. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat keine Sekunde seine Gedanken an einen anderen Vertriebsweg verschwendet. Unter dem starken Erfolgsdruck, unter dem er und die Regierung insgesamt stehen, setzt er auf bewährte Strukturen“, betonte die Präsidentin. Die Ärzte dürfen sich darauf verlassen, dass die öffentlichen Apotheken bestens vorbereitet seien. „Sie werden pünktlich liefern, verbürgen sich für eine einwandfreie Dokumentation und damit für die Qualitätssicherung.“ Außerdem unterstützten die Apotheker die Arztpraxen bei der Rekonstitution des Impfstoffes gern.

„Das Zusammenwirken von Ärzten, Apothekern und Großhandel bei den Impfungen hat das Ziel, Vertrauen zu schaffen – Vertrauen in die erfolgreiche Einbindung der Hausarztpraxen in die Corona-Schutzimpfungen.“ Das bekräftigte auch Claudia Schröder, Abteilungsleiterin Gesundheit und Prävention beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und stellvertretende Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstabes, in ihrem Grußwort. „Apothekerinnen und Apotheker sind ein Garant für Vertrauensbildung.“ Sie haben in Niedersachsen einen hervorragenden Ruf und seien oftmals die erste Anlaufstelle für Patienten und Kunden. Die Verunsicherung der Menschen zum Impfstoff von AstraZeneca sei groß, fuhr Schröder fort. „Es brauche die Übersetzung durch das flächendeckende Netz der Apotheken in Niedersachsen für diese Menschen“, sagte sie. Die Ministerialdirigentin machte in ihrer Rede die gute Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer deutlich. Das Sozialministerium sei auf diese fachliche Beratung auf höchstem Niveau angewiesen, sagte sie wertschätzend.

Perspektiven für den Nachwuchs

Den Apothekerinnen und Apothekern können die Patienten und die Politik in der Gesundheitsversorgung mehr zutrauen und darauf vertrauen, dass neu beschrittene Wege wie die Etablierung der pharmazeutischen Dienstleistungen zum Erfolg führen, sagte die Präsidentin. Das sei eine ermutigende Aussicht für den Berufsstand und insbesondere den pharmazeutischen Nachwuchs. Während sich ausländische Versandapotheken im Markt neu positionieren und sich den Kunden mit mehr Leistungen zeigen wollen als nur mir der Paketlieferung von Arzneimitteln, nehmen unsere Patienten den Mehrwert, den ihnen die Vor-Ort-Apotheken bieten, längst schon wahr. „Wir Apothekerinnen und Apotheker können durch die Medikationsanalyse die Risiken der Polymedikation minimieren und damit helfen, Kosten durch vermeidbare Krankenhauseinweisungen einzusparen.“ Durch ein gezieltes Coaching der Patienten könne die Therapietreue verbessert werden. Und die Apotheker haben aufgrund der hohen Anzahl niedrigschwelliger Patientenkontakte das Potenzial, sich mit Präventivleistungen einzubringen, Volkskrankheiten früh zu erkennen und Vorsorge zu leisten. Alle Apotheken sollen dabei auf diesem Weg der heilberuflichen Weiterentwicklung mitgenommen werden. Es ginge nicht um Dienstleistungen auf „Spitzensportniveau“ oder um vermeintliche „Leuchtturmapotheken“. „Jede Apotheke, die für ihre Patienten da ist, ist für diese Patienten ihr ‚Leuchtturm‘“, erklärte Burs – das habe die Corona-Pandemie eindrucksvoll gezeigt.

Haushalt und Kammerbeitrag

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Florian Taentzler, erläuterte den Delegierten die Jahresrechnung 2020, die unter den Auswirkungen der Pandemie in vielen Positionen vom Plan abweichend ausgefallen sei. Aufgrund von Einsparungen – vornehmlich im Veranstaltungsbereich – weise das Jahresergebnis einen hohen Überschuss aus, der mit einer Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen im laufenden Haushaltsjahr an die Apothekeninhaber zurückgezahlt werde. Darüber hinaus stellte der Finanzausschussvorsitzende den Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor. Unverändert sollte die Höhe der Kammerbeiträge für das Jahr 2021 bleiben: Der Beitrag für Apothekeninhaber beträgt 0,105 % des Jahresnettoumsatzes des Vorjahres, Mitarbeiter zahlen 144 Euro. Die Delegierten werden der Jahresrechnung, die Entlastung des Vorstandes sowie den Kammerbeitrag und den Haushaltsplan 2021 im Umlaufverfahren beschließen.

Delegiertenversammlung

Dr. Hans-Georg Möller, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, informierte die Delegierten über den Stand der Änderung des Staatsvertrages für das gemeinsame berufsständische Versorgungswerk mit den Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt. Mit der Änderung des Staatsvertrags werde eine 30-köpfige Delegiertenversammlung eingeführt, besetzt nach einem Mitgliederproporz mit Apothekerinnen oder Apotheker der Apothekerkammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Diese übernehme dann die bisherigen Aufgaben der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen in Sachen Versorgungswerk, wie beispielsweise die Satzungsänderungen und die Feststellung des Jahresabschlusses. Damit hätten Mitglieder der Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei den grundlegenden Fragen des Versorgungswerks. Immer schon sind die Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt im Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss vertreten. In dem langwierigen Verfahren der Staatsvertragsänderung sei das Versorgungswerk nun auf der Zielgeraden, berichtete Dr. Möller. Der Staatsvertrag sei bereits von den zuständigen Landesministerien unterzeichnet, dem müsse jetzt in den Landtagen zugestimmt werden. Nach Ratifikation werde der Staatsvertrag voraussichtlich zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Es gebe dann eine einjährige Übergangsfrist für die Anpassung der Satzung und die Neuwahl der Organe. Die Satzungsänderung werde nunmehr vorbereitet.

Basisorgan der Kammer ist die Kammerversammlung, in der sich 77 niedersächsische Apothekerinnen und Apotheker ehrenamtlich für die Erfüllung der Kammeraufgaben einsetzen. Die grundlegenden Aufgaben werden in paritätischer Besetzung von 38 angestellt tätigen und 39 selbstständig tätigen Apothekern sowie unter Mitwirkung eines von der niedersächsischen Hochschule benannten Hochschullehrers als beratendes Mitglied wahrgenommen. So hat die Kammerversammlung insbesondere die Finanz- und Satzungshoheit.

 Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

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