Kampf gegen Arzneimittelfälschungen: securPharm-System in Kraft getreten

Grünes Licht für noch mehr Sicherheit

Auch wenn sie bisher fast immer über illegale Vertriebswege in Umlauf gelangen: Gefälschte Arzneimittel sind in Europa und Deutschland ein wachsendes Problem, allerdings sind Arzneimittel aus der Apotheke zu über 99 Prozent sicher. Um das Einschleusen von Arzneimittelfälschungen in die legale Vertriebskette – vom Hersteller über den Großhandel bis in die öffentliche Apotheke – noch effizienter zu unterbinden, wurde das Fälschungsschutzsystem securPharm ins Leben gerufen. Seit gut vier Wochen müssen Pharmahersteller verschreibungspflichtige Arzneimittelpackungen mit fälschungssicheren Merkmalen ausstatten. Dazu zählt auch eine für jede Packung individuelle Seriennummer, die vom Hersteller in eine zentrale Datenbank eingespeist wird. Unmittelbar vor der Abgabe des Medikamentes prüft die Apotheke vor Ort die Packung auf Echtheit. Fällt der Check negativ aus, kommt diese in Quarantäne. Grund zur Besorgnis besteht für Patienten jedoch nicht. Im Zweifelsfall wird der Apotheker eine andere, als echt geprüfte Packung abgeben, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Der Patient wird sowohl vor einer möglichen Arzneimittelfälschung geschützt als auch die Versorgung mit dem benötigten Medikament sichergestellt.

Echtheitsprüfung in Echtzeit – wie funktioniert das?

Zunächst begutachtet der Apotheker, ob der Erstöffnungsschutz – ein Klebesiegel oder eine Perforation – noch intakt, die Packung also ungeöffnet ist. Im nächsten Schritt wird der individuelle Datencode, den jede Packung trägt, geprüft. Der Code mit einer individuellen Seriennummer wird eingescannt und mit der zentralen Datenbank abgeglichen. Dies geschieht im Bruchteil einer Sekunde, also in Echtzeit. Schaltet das System auf „Grün“, kann das verifizierte Medikament abgegeben werden. Ist das Ergebnis negativ, verbleibt die Packung in der Apotheke. Im Hintergrund wird nun nach Ursachen geforscht: Gab es Probleme seitens des Herstellers beim Einspeisen der Seriennummern in das System oder sind andere Gründe ursächlich für „rot“? Der Patient wird mit einer anderen, verifizierten Packung versorgt.

Verpflichtende Sicherheitsmerkmale

Gesetzliche Grundlage für den zusätzlichen Arzneimittelschutz ist die EU-Fälschungsschutzrichtlinie. Sie verpflichtet Pharmahersteller seit dem 9. Februar 2019, verschreibungspflichtige Medikamente mit fälschungssicheren Merkmalen zu versehen. Rezeptpflichtige Medikamente, die vor dem Stichtag 9. Februar 2019 im Handel waren, bleiben übrigens abgabefähig und werden nach geltenden Sicherheitsstandards geprüft. Durch diesen fließenden Übergang bleibt die Arzneimittelversorgung lückenlos und flächendeckend erhalten.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.300 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

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