LAK Hessen begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Länder sind näher an den Menschen
Die Länderkammer fordert heute in einem Änderungsantrag zu § 43 Arzneimittelgesetz, wonach der Versandhandel auf das europarechtlich gebotene Maß zurückgeführt werden soll.
„Die Vertreter der Bundesländer haben erkannt, dass die im vom BMG im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehene Regelung der Boniverbote im Sozialgesetzbuch nicht ausreicht, die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wiederherzustellen. Die Ländervertreter erkennen, dass für die hochwertige, sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Menschen die Apotheke vor Ort unersetzbar ist. Für die Zukunftssicherung der Apotheken vor Ort – in Stadt, Dorf und Land – sind einheitliche Preise unerlässlich. Man erkennt, dass die Vertreter der Länder näher bei den Menschen und ihren Sorgen und Bedürfnissen sind“, so Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.
In der deutschen Arzneimittelpreisverordnung ist die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgeschrieben. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2016 gilt dies jedoch nicht beim Versand aus dem europäischen Ausland. „Die Bundesländer erkennen, dass nur durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel, wie das übrigens in 21 der derzeit 28 Mitgliedsstaaten der EU gehandhabt wird, die Gleichpreisigkeit wiederhergestellt werden kann. Wir appellieren daher mit Nachdruck an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auf die Einschätzung ihrer Länderkollegen zu vertrauen und sich ihnen anzuschließen und so endlich wieder für gleiche Preise zu sorgen“, erklärt Funke.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.300 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.
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