Hessische Apotheken fertigen 2018 rund 400.000 Rezepturen an

Rezepturarzneimittel sind unersetzlich

Im Jahr 2018 haben die öffentlichen Apotheken in Hessen rund 400.000 allgemeine Rezepturen, wie zum Beispiel Kapseln, Salben oder Cannabis-Zubereitungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI).

„Insgesamt liegt die Zahl der individuell angefertigten Rezepturarzneimittel allerdings noch höher, denn Rezepturen für Privatversicherte, von Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten sind in diesen DAPI-Daten noch nicht erfasst“, so Leif Harmsen, Mitglied im Vorstand des Hessischen Apothekerverbandes.

Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt. Insbesondere Patienten mit Hauterkrankungen profitieren vom speziellen Zuschnitt der Salben, Cremes oder Lösungen auf ihr individuelles Hautbild.

Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, ergänzt: „Rezepturen schließen Versorgungslücken. Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten.“

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung.  Die zeitnahe Anfertigung von Kapseln oder Zäpfchen ist nur in der Apotheke vor Ort möglich. Der Prozess ist für die Apotheken zwar aufwändig, und der Zeitaufwand wird kaum angemessen honoriert. Doch gehört die Rezepturherstellung zu den Pflichten, die die wohnortnahen Apotheken zugunsten des Gemeinwohls übernehmen.

„Ausländische Arzneimittelversender können das nicht leisten“, sind sich die beiden Apotheker sicher.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.300 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.530 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent im HAV organisiert. Er ist Partner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab.

Weitere Informationen unter www.h-a-v.de und www.dapi.de

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