Tablette ist nicht gleich Tablette

Nicht jede Tablette eignet sich zum Schlucken oder Teilen

Arzneimittel als Tabletten kommen in vielen Formen und Farben daher. Nicht alle Patienten befassen sich mit der Art oder Handhabung von Filmtablette, Dragée und Co. Manch einer nimmt möglicherweise an, Tabletten, wie zum Beispiel Schmerzmittel, könnten bei nur leichten Beschwerden einfach geteilt werden. Dass dem jedoch mitnichten so ist, weiß Ursula Funke. Die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen rät dazu, nicht leichtsinnig mit Tabletten umzugehen und bei Unklarheiten lieber einmal mehr in der Apotheke vor Ort nachzufragen.

Überzug und reichlich Wasser für eine leichte Einnahme

Tabletten sind gepresste, einzeldosierte Arzneimittel. Teilweise sind sie mit einer Schicht überzogen, die es erleichtert, sie zu schlucken, oder die einen unangenehmen Geschmack überdecken soll. Von Tabletten unterscheiden sich Kapseln: Hier befindet sich der Wirkstoff, oft als Pulver oder Flüssigkeit, in einer Hülle, die meist aus Gelatine gefertigt ist.

Die gängigste Art der Einnahme ist, Tabletten zu schlucken. Damit dies mühelos funktioniert, empfiehlt die Landesapothekerkammer Hessen, sie mit einem großen Glas Leitungswasser einzunehmen. Eine Flüssigkeitsmenge von circa 200 Millilitern sorgt dafür, dass alles sicher in den Magen gelangt. Außerdem schwächt Leitungswasser nicht die Wirkung der Arzneistoffe ab, anders als manches Mineralwasser. Wenn dieses mit Mineralstoffen wie Kalzium oder Eisen angereichert ist, kann die Wirkung von bestimmten Arzneimitteln eingeschränkt werden.

Einige Tabletten zergehen nicht auf, sondern unter der Zunge

Des Weiteren gibt es Tabletten, die man im Mund behält, bis sie sich auflösen. Sie werden ohne Wasser verabreicht. Die sogenannten Sublingualtabletten lässt man unter der Zunge zergehen. In der Regel zeichnen sie sich durch einen raschen Wirkungseintritt aus. Daneben gibt es Buccaltabletten, die man in die Wangentasche legt. Von dort aus geben sie den enthaltenen Wirkstoff direkt über die Schleimhaut in den Blutkreislauf frei. Eine Buccaltablette wie auch eine Sublingualtablette wird so lange in der Mundhöhle belassen, bis sie sich aufgelöst hat – ohne gelutscht, gekaut oder ganz geschluckt zu werden.

Beschleunigte Wirkung oder verlangsamte Wirkung

Verschiedene Tabletten, manche Schmerzstiller etwa, zeichnen sich durch eine Wirkstoffbeschleunigung aus. Zugesetzte Substanzen wie beispielsweise Aminosäuren sorgen dafür, dass der Arzneistoff schneller in den Blutkreislauf aufgenommen wird und die Wirkung rascher eintritt. Retardtabletten dagegen setzen den Wirkstoff langsamer frei. Diese Medikamentenart ist häufig mit einem speziellen Überzug versehen. Er verhindert, dass sich eine Tablette im Magen auflöst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass säureempfindliche Bestandteile nicht zerstört werden. Nur so können Stoffe wie Omeprazol oder Pantoprazol, die gegen Sodbrennen oder bei der Behandlung von Magengeschwüren eingesetzt werden, ihre Wirkung tatsächlich entfalten.

Lichtempfindliche Medikamente erst kurz vor der Einnahme aus Verpackung drücken

Wie kann man sicher sein, dass man mit Tabletten bereits vor der Einnahme richtig umgeht? Patienten haben manchmal Mühe, die Tabletten aus der Verpackung, dem Blister, herauszudrücken. Unterschiedliche Hilfsmittel unterstützen die Entnahme, etwa Tablettenzangen oder Pillen-Drücker. Wie diese genau funktionieren, erfahren Sie in der Apotheke vor Ort. Doch Achtung: Diverse Tabletten, zum Beispiel mit speziellen Wirkstoffen zur Blutdrucksenkung oder zur Prävention von Blutgerinnseln, sind lichtempfindlich. Sie dürfen nicht offen gelagert und entsprechend erst kurz vor der Einnahme aus der Folie gedrückt werden. Auch gibt es Tabletten, die nicht aus dem Blister gedrückt werden dürfen, sondern bei denen die Folie auf der Unterseite des Blisters abgelöst werden muss.

Tabletten nicht mit einem Küchenmesser teilen

Genau wie es Helfer zur Entnahme gibt, existieren eigens Hilfsmittel zum Halbieren oder Vierteln, die die Apotheke vor Ort bereithält. Patienten sollten stets auf solche Tablettenteiler zurückgreifen und keinesfalls Küchenmesser oder andere, gegebenenfalls mit Keimen belastete, Haushaltsutensilien verwenden. Zudem gibt es Medikamente, die sogenannte Schmuckkerben tragen. Allerdings sagt eine Schmuckkerbe nichts darüber aus, ob die Tablette geteilt werden darf. In der Apotheke vor Ort bekommt man Information hierzu: daher sollten Patienten immer nachfragen. In einem Beratungsgespräch kann Klarheit geschaffen werden.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.600 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

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