Grippefrei durch die kalte Jahreszeit
Wenn die Blätter fallen und der Herbst im Anmarsch ist, sind auch die Grippeviren meist nicht weit. Oft als eine einfache Erkältung angesehen, ist es jedoch wichtig, zwischen einer Erkältung und einer Grippe, auch Influenza genannt, zu unterscheiden. Im Gegensatz zu einem Husten ist eine echte Influenza nämlich nicht einfach eine Erkältungskrankheit, sondern eine ernst zu nehmende Erkrankung, die durchaus schwerwiegende Folgen mit sich bringt. „Um rechtzeitig geschützt zu sein, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sich jährlich am besten im Oktober oder November impfen zu lassen“, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sollte die Impfung in diesem Zeitraum versäumt werden, kann sie allerdings auch im Dezember und zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle nachgeholt werden.
Sollte man sich trotz Corona-Impfung auch gegen Grippe impfen lassen?
Auf jeden Fall! Corona- und Grippevirus sind zwei unterschiedliche Erreger, die beide schwere Erkrankungen mit ernsten Folgen hervorrufen können. Zudem gibt es erste Hinweise darauf, dass eine Grippeimpfung positive Effekte auf einige schwere Folgen von Covid-19 haben könnte. Eine Grippeimpfung ersetzt allerdings auf keinen Fall eine Corona-Impfung! Nur wer sowohl gegen Corona als auch gegen Grippe geimpft ist, schützt sich und andere bestmöglich gegen beide Erkrankungen.
Wie die Grippe übertragen wird
Die überaus ansteckenden Grippeviren werden über Tröpfchen von Mensch zu Mensch weitergegeben. Dabei erfolgt die Übertragung meist durch das Niesen, Husten oder Sprechen. Aber auch über die Hände werden die Viren weitergereicht. Sind diese zum Beispiel mit virushaltigen Sekreten in Kontakt gekommen und berühren anschließend Mund, Nase oder Augen, können die Grippeviren über die Schleimhäute in den Körper eindringen. Deshalb kann die Übertragung auch über verunreinigte Gegenstände wie zum Beispiel Türklinken, Haltegriffe oder Treppengeländer erfolgen.
Wer sich gegen die Grippe impfen lassen sollte
Um einer Infektion vorzubeugen, empfiehlt sich die entsprechende Impfung, denn eine echte Grippe ist kein Spaziergang. Ein positiver Nebeneffekt der Impfung: Man schützt damit auch Mitmenschen, die möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, aber bei einer Grippe-Infektion besonders sehr gefährdet sind. Dazu zählen unter anderem:
- Menschen, die 60 Jahre und älter sind
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei chronischen Grunderkrankungen schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel)
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden, wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose, angeborene oder später erworbene Störungen des Immunsystems oder eine HIV-Infektion
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- medizinisches Personal bzw. Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Wirkungen und Nebenwirkungen
Eine Grippeimpfung ist die beste Vorbeugung gegen die Krankheit und damit möglicherweise verbundene Komplikationen. Die meisten bisher zugelassenen Impfstoffe bestehen aus nicht vermehrungsfähigen Virus-Anteilen und können daher eine Influenza nicht auslösen. Ein vollständiger Schutz ist 10 bis 14 Tage nach der Impfung aufgebaut. Allerdings kann es auch bei einer Grippeschutzimpfung zu Nebenwirkungen kommen.
Meist äußern sich diese durch leichte Allgemeinbeschwerden wie Fieber, Gliederschmerzen, Mattigkeit oder auch durch Beschwerden wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle, die etwa 1 bis 3 Tage anhalten. Da Grippeimpfstoffe üblicherweise unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt werden, kann es bei Allergikern unter Umständen zu einer allergischen Reaktion kommen. Allergiker sollten sich vor einer Grippeschutzimpfung deshalb genau informieren und auf mögliche Alternativen ausweichen.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.
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