Mit einer Patientenverfügung rechtssicher vorsorgen
Von Musterformularen ist abzuraten
Die meisten Menschen hegen den Wunsch, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen sie für sich wünschen. Mit einer Patientenverfügung kann für den Fall, den eigenen Willen zu Therapien gegenüber behandelnden Ärzten nicht mehr selbst äußern zu können, vorgesorgt werden. Viele greifen dabei auf Musterformulare zum Ausdrucken und Ankreuzen beispielsweise aus dem Internet, zurück. Diese helfen in vielen Fällen in der Praxis aber nicht weiter.
Patientenverfügung konkret formulieren
Die Formulierung, keine lebensverlängernde Behandlung zu wünschen, reicht in den meisten Fällen nicht aus. Die Rechtsprechung des BGH sieht vor, dass Patientenverfügungen für ihre Anwendung konkret formuliert sein müssen. Der Patient sollte möglichst genau beschreiben, für welche Situationen die Verfügung gelten soll. Wer bereits erkrankt ist, kann die Verfügung zu bestimmten Behandlungsformen dieser Krankheit konkretisieren. Es ist empfehlenswert, sich beim Arzt, Notar oder Rechtsanwalt fachkundig beraten zu lassen und den Inhalt der Patientenverfügung genau zu durchdenken. Musterformulare, wie sie im Internet zur Verfügung stehen und in denen nur Häkchen zum Ankreuzen sind, sehen zwar vielversprechend einfach aus. Sie sind aber oft nicht konkret genug.
Inhalt regelmäßig prüfen
Obwohl eine Patientenverfügung nicht verjährt, sollte man den Inhalt von Zeit zu Zeit überprüfen. Ist in der Zwischenzeit eine schwere Krankheit aufgetreten oder steht eine größere Operation bevor, sollte der Patient die Verfügung an den neuen gesundheitlichen Zustand anpassen. Eine Patientenverfügung kann auch handschriftlich aufgesetzt sein. Das Gesetz schreibt keine notarielle Unterschriftsbeglaubigung vor. Diese ist jedoch empfehlenswert, damit dem Arzt die Patientenverfügung authentisch erscheint und er sie als verbindlich betrachtet. Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist in jedem Fall anzuraten. Hier bestätigt der Notar nicht nur die Identität des Beteiligten. Er belehrt diesen auch über die Tragweite sowie Bedeutung der Verfügung und protokolliert die Erklärungen schriftlich. Das Ergebnis wird dann in einer Urkunde festgehalten. Sofern die notarielle Urkunde eine Vollmacht enthält, besteht ein weiterer Vorteil darin, dass bei Bevollmächtigung mehrerer Personen nur eine Vollmacht errichtet werden muss, von der dann jeder Bevollmächtigte eine entsprechende Ausfertigung erhält.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
2700 Zeichen, inkl. Leerzeichen.