Nachbarschaftsstreit – Worauf Gartenbesitzer achten müssen

Wenn das Gras vom eigenen Garten in Nachbars Grundstück wuchert, ist der Ärger nicht weit. Für Besitzer privat genutzter Grundstücke gelten Rechte und Pflichten, die über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie über das landesspezifische Nachbarrecht festgelegt sind. Hobbygärtner in Rheinland-Pfalz sollten die Vorschriften kennen.

Zweige zurückschneiden

Grundstücksbesitzer können sich wehren, wenn Nachbarn sie in der Benutzung ihres Grundstücks wesentlich beeinträchtigen (§ 906 BGB). Herüberragende Zweige vom angrenzenden Garten müssen Gartenbesitzer nicht dulden. Hier kann der Nachbar in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März eine Beseitigung verlangen. Obst darf von herübergewachsenen Ästen nicht gepflückt oder abgeschüttelt werden. Doch fällt es von selbst auf den Boden des Nachbarn, gehört das Fallobst diesem.

Laubblätter gelten als kaum vermeidbare Beeinträchtigung, weshalb sie je nach ortsüblichen Bedingungen in den meisten Fällen geduldet werden müssen. Entsteht durch das Laub des Nachbarn allerdings ein erheblicher Reinigungsaufwand, beispielsweise bei einer Dachrillenreinigung, können Grundstücksbesitzer die Übernahme der Kosten verlangen.

Genug Abstand wahren

Die einzuhaltenden Grenzabstände für Bepflanzungen sind je nach Pflanzenart und Untergattung unterschiedlich. Je höher ein Baum ist, desto weiter entfernt muss er von der Grundstücksgrenze stehen. Falls er zu nah ist und es der Nachbar innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem Einpflanzen fordert, muss er entfernt werden.

Für Hecken mit einer Höhe von anderthalb Metern muss ein Mindestabstand von einem halben Meter zur Grenze eingehalten werden. Höhere Gewächse müssen noch weiter entfernt stehen, und zwar jeweils um die Messzahl der Höhe. Ist also eine Hecke zwei Meter hoch, kommen zum Abstand von einem halben Meter noch zusätzlich 50 Zentimeter hinzu, denn die Hecke ist einen halben Meter höher als anderthalb Meter. Der Abstand zum Nachbarsgarten muss nun mindestens einen Meter betragen.

Geruchsbelästigung vermeiden

Bei Komposthaufen sind die Regelungen abhängig von örtlichen Gegebenheiten wie der Lage. Wenn der eigene Kompost nebenan eine enorme Geruchsbelästigung verursacht und er im anderen Garten viel Ungeziefer anlockt, liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks vor.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

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