Preiserhöhung vor Reiseantritt möglich

Mehr Schutz bei Online-Buchung

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Flug ist überbucht, das Hotelzimmer schimmelt, und der Reisevermittler geht kurz vor dem Urlaub Bankrott. All das kann die Urlaubsfreude ziemlich dämpfen. Doch in vielen Fällen stehen Urlaubern Entschädigungen zu. Urlauber sollten schon vor der Buchung des Urlaubs wissen, welche Rechte sie haben und auf was sie achten sollten, empfiehlt die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Kein Rücktrittsrecht bei Preissteigerung

Das Reiserecht sieht vor, dass sich der Preis der Reise nach Vertragsabschluss bis 20 Tage vor Reiseantritt um bis zu acht Prozent erhöhen darf. Gründe dafür können etwa erhöhte Treibstoffkosten oder Wechselkursschwankungen sein. Reisende, die von einer solchen Preiserhöhung betroffen sind, erhalten kein Rücktrittsrecht.

Zügig buchen

Bucht ein Kunde bei einem Online-Anbieter mehrere Leistungen separat, sollte er darauf achten, diese innerhalb von 24 Stunden zu buchen. Denn dann handelt es sich um die Vermittlung verbundener Reiseleistungen mit besonderen Pflichten für den Vermittler. Zwar gilt für diese nicht der volle Schutz des Pauschalreiserechts, dennoch genießt der Kunde einen Basisschutz. Dieser umfasst eine Informationspflicht darüber, dass keine Pauschalreise vorliegt sowie eine Absicherung gegen eine Insolvenz des Reisevermittlers, falls dieser auch die Zahlung abwickelt.

Längere Fristen für Schadensersatz

Bucht ein Verbraucher eine Pauschalreise, hat er nach dem aktuellen Reiserecht bessere Chancen Schadenersatz zu fordern als früher. Denn für Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ist 2018 die bisherige einmonatige Verjährungsfrist weggefallen. Es ist nun nur noch die auch früher geltende zweijährige Verjährungsfrist zu beachten. Nach wie vor sind allerdings Mängel vor Ort zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter https://ihr-ratgeber-recht.de.

Textumfang: ca. 2187 Zeichen inkl. Leerzeichen

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Bei Rückfragen oder wenn Sie einen kompetenten Interviewpartner benötigen, steht Ihnen die Redaktion gerne zur Verfügung:

3605 Zeichen, inkl. Leerzeichen.

Kontakt

AzetPR

INTERNATIONAL PUBLIC REALTIONS GmbH

Andrea Zaszczynski

Wrangelstraße 111

20253 Hamburg

Telefon: 040-41 32 70 30

Fax: 040-41 32 70 70

E-Mail: andreaz@azetpr.com