Vorsorge für Notsituationen – Fremdbetreuung verhindern

Einladung zum Verbraucherrechtstag

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner oder Kinder automatisch für ihre Angehörigen bestimmen dürfen, wenn diese selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Wer nicht will, dass Fremde über sein Leben bestimmen, muss vorsorglich handeln. Aber wie kann man sicherstellen, dass in einem solchen Fall trotzdem im eigenen Sinne gehandelt wird? Worauf müssen Vollmachtgeber achten, damit die Vollmacht im Notfall auch wirksam ist? Wie kann man sich vor Missbrauch schützen?

Diese unangenehmen Fragen stellen sich viele Menschen meist erst sehr spät. Aber durch Krankheit oder Unfälle können Menschen auch ganz plötzlich nicht mehr in der Lage sein, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Deshalb ist es auch für junge Leute ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz lädt alle interessierten Bürger und Rechtsanwälte ein, um rund um das Thema „Vorsorge für Notsituationen – Fremdbetreuung verhindern“ zu informieren beim:

Verbraucherrechtstag „Vorsorge für Notsituationen“

am Dienstag, 17.9.2019 um 17:30 Uhr

Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach

Der Eintritt ist frei!

Es referieren:

Rechtsanwalt Joachim Müller, Fachanwalt für Erbrecht

Kurzvortrag: „Sie haben keine Regelung getroffen – ein Szenario“

Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

Kurzvortrag: „Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten rechtssicher erstellen und was tun bei Missbrauch, Untreue oder Unfähigkeit“

Moderation: Dr. Bernd-Ulrich Haagen, TV-Rechtsexperte

Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:

AzetPR, Presseagentur der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Daniela Listing, listing@azetpr.com, 040/41 32 70 12.

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