Google Analytics. Zwei Personen am Laptop.
von L. Köpfler 1. Juli 2023 Beratung Online Marketing

Datenschutz bei Google Analytics

Mit einem Marktanteil von über 80 Prozent ist Google Analytics das mit Abstand beliebteste Webanalyse-Tool. Viele Website-Betreiber nutzen das Programm, um ihre Seiten zu analysieren und Statistiken zu den Besucherzahlen, der Besuchsdauer und dem Verhalten ihrer Websitebesucher zu erstellen. Doch das könnte zumindest in Europa bald nicht mehr möglich sein, denn in immer mehr Ländern kommen Behörden auf Drängen von Datenschützern zu der Entscheidung, dass der Einsatz von Google Analytics gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Gleichzeitig ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU auf dem Weg, welches die Problematik entspannen könnte.

Verstoß gegen die DSGVO

US-Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Daten den US-Behörden zur Verfügung zu stellen. Dies trifft auch auf die durch Google Analytics gesammelten Daten zu. Datenschützer sind daher schon länger der Meinung, dass der Umgang von Google mit Nutzerdaten gegen die DSGVO verstößt und mittlerweile treffen auch staatliche Behörden immer häufiger diese Entscheidung. So hat die französische Datenschutzbehörde CNIL beschlossen, dass Benutzer des Webanalyse-Tools gegen die Vorgaben des Gesetzes zur Datenübermittlung verstoßen, da Google nicht ausschließen kann, dass US-amerikanische Geheimdienste Zugriff auf die Websitebesucher-Daten haben. Eine ähnliche Entscheidung hat bereits die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) getroffen und auch von Seiten der niederländischen Behörde für persönliche Daten (AP) gibt es bereits die Warnung, dass die Verwendung von Google Analytics bald verboten sein könnte. Weitere EU-Länder könnten aufgrund des Drucks von Datenschützern in Kürze folgen.

Erfahren Sie auf dem Blog auch, wie Google Ads funktioniert!

Googles Vorkehrungen nicht ausreichend

Personenbezogene Daten wie zum Beispiel die IP-Adresse werden für den Einsatz von Google Analytics in die USA übermittelt. Google bietet an, dass die Daten dort auf dem Server anonymisiert werden. Für eine Einhaltung der DSGVO ist dies jedoch nicht ausreichend, da bereits die Übermittlung der Daten in die USA ein Problem darstellt.

Abonnieren Sie jetzt den AzetPR-Newsletter, um rund um Content Marketing, PR und Co. auf dem Laufenden zu bleiben!

Alternative zu Google Analytics

Eine technische Lösung für die Weiterverwendung von Google Analytics ist das sogenannte serverseitige Tracking. Bei diesem Verfahren anonymisiert man Websitebesucher-Daten wie IP-Adressen noch innerhalb der eigenen Infrastruktur und gibt sie erst dann an Google Analytics weiter. So erhält der Google Server keine gesetzlich problematische Daten.

Eine weitere Möglichkeit für eine DSGVO-konforme Analyse ist der Einsatz eines Tools aus Europa.

Zurzeit ist eine Nutzung von Google Analytics in den meisten EU-Ländern noch möglich. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Entscheidungen wie in Frankreich und Österreich bald auch in weiteren Ländern getroffen werden.

Neues Datenschutzabkommen

Kürzlich haben sich die EU und die USA auf ein neues Datenschutzabkommen geeinigt. Wie genau dieses aussehen wird, ist zurzeit noch unklar. Es soll die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern bei einem Transfer der Daten in die USA besser schützen. Datenschützer sind jedoch skeptisch, ob das neue Abkommen wirklich die notwendigen Verbesserungen mit sich bringen wird, sodass zunächst abzuwarten gilt, wie das Abkommen im Detail aussehen wird.

Zurück zur Übersicht
Über L. Köpfler